Unterweisungen von Beschäftigten

unterweisung von beschäftigten

Unterweisungen von Beschäftigten: Auch die beste Technik bietet keinen absoluten Schutz vor Unfällen. Deshalb ist die Unterweisung der Beschäftigten unerlässlich. Mit gut organisierten und durchgeführten Unterweisungen tragen Sie als Unternehmerin, Unternehmer oder vorgesetzte Person zu sicherem und gesundheitsgerechtem Verhalten bei.

Im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente, denn jeder Mensch hat das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Unversehrtheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). Dies trifft nicht nur auf das Privatleben, sondern auch auf die Berufstätigkeit zu. Konkret heißt das, dass die jeweiligen Arbeitsbedingungen einem Arbeitnehmer weder kurzfristig noch langfristig schaden dürfen.

Unterweisungen von Beschäftigten - Wann und wie oft unterweisen?

Unterweisungen umfassen Anweisungen und Erläuterungen zum Arbeitsplatz und zum Aufgabenbereich. Sie sind zum Beispiel erforderlich bei

  • der Einstellung von Beschäftigten und vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • Veränderungen im Aufgabenbereich oder Arbeitsablauf oder
  • besonderen Anlässen, wie beispielsweise nach Fehlverhalten von Beschäftigten oder nach Unfällen.

Wichtig ist, dass Sie Unterweisungen in verständlicher Form gestalten und regelmäßig wiederholen – mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen mindestens halbjährlich).
Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten und sensibilisieren Sie sie für wichtige Aspekte der eigenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Unterweisungen tragen somit positiv zu Motivation und Wertschätzung in Ihrem Unternehmen bei.

Regelmäßige Unterweisungen

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Arbeitgeber und verantwortliche Personen sind oftmals so stark belastet, dass sich die Unterweisung der Beschäftigten

  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
  • nach Unfällen
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

nur schwer in deren Arbeitsprozess integrieren lässt. Die NB – Sicherheitstechnik unterstütz Sie gerne bei der Unterweisung. Durch unser breit aufgestelltes fundiertes Wissen sind wir gut aufgestellt.

Klassischen Unterweisungsthemen sind z. B.:

  • Unterweisung Arbeiten am Bau
  • Unterweisung über die allg. Pflichten des Beschäftigten
  • Unterweisung Einsatz von Lastaufnahmemitteln
  • Unterweisung Führen von Baumaschinen
  • Unterweisung Ladungssicherung
  • Unterweisung Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung
  • Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
  • Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Unterweisung Staplerfahrer
  • Unterweisung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
  • Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Unterweisung Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gem. DGUV Regel 113-004/113-005 (bisher: BGR 117)
  • Unterweisung Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Kurzunterweisungen (Toolbox-Meetings)
  • u. v. m.

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